Herzliche Grüße von Haus zu Haus

Liebe Leserin, lieber Leser,

Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen? Warum hilfst du nicht, wenn ich schreie, warum bist du so fern? (Psalm 22,2).

Angst und bange wird einem beim Blick in die Nachrichten. Viele sagen mir, dass sie die Neuigkeiten aus aller Welt gar nicht mehr anschauen. Zu furchtbar, zu hoffnungslos erscheint dies alles.
Und dabei ist es gar nicht so lange her, dass wir unsere Herzen und Seelen an der Weihnachtsbotschaft aufgerichtet haben: Friede auf Erden!
Wo ist er, der Friede; was bewegt den Menschen, sich immer wieder für den Krieg zu entscheiden? Und was ist mit den vielen, die niemand um ihre Meinung fragt? Die den Krieg nicht verantworten und ihn trotzdem ausbaden?
Oft müssen wir gar nicht so weit wegschauen. Unfrieden und Gehässigkeiten gibt es auch im Kleinen, im alltäglichen, im Miteinander. Und auch da stellt sich die Frage: Wo ist er, der Friede? Wo der gute Wille? Wo Gottes eindeutige Botschaft?
Und wo bleibe ich kleiner Mensch zwischen all dem Unfrieden und der Unzufriedenheit? Wohin mit meiner Bedrängnis, ja, mit meiner Verzweiflung?
Im Psalm 22 wird mit eindrücklichen Worten von persönlichem Leid und dem Gefühl der Verlassenheit gesprochen.
Durch seine Worte offenbart der Psalmist seine tiefste Not und seine Suche nach Gottes Nähe inmitten des Leidens. „Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen?“
Im Evangelium nach Matthäus sind das die Worte, die Jesus kurz vor seinem Tod in all seiner Qual und Verzweiflung ruft. Und darin erscheint er uns unglaublich menschlich. Selbst der Sohn Gottes, der den ihm bestimmten Weg kennt, gerät in menschliche Verzweiflung und fühlt sich Gott fern. So wie wir uns Gott oftmals fern fühlen – angesichts menschlichen Leids und Verzweiflung; im Angesicht von Krieg und Unmenschlichkeit. Das Bild auf unserem Gemeindebrief macht dies, so finde ich, sehr ausdrucksstark deutlich. Der leidende und sterbende Christus, der Friedensbringer Christus, geformt aus Kriegsgerät.
Der Psalm 22 ist in der Übersetzung nach Martin Luther so überschrieben: „Leiden und Herrlichkeit des Gerechten“. Der Psalm bleibt nicht in menschlicher Verzweiflung und Gottesferne stecken. Vielmehr erinnert sich der Psalmbeter an Gottes Treue und Stärke und richtet seinen Blick auf die Hoffnung, dass Gott letztendlich die Rettung bringen wird. Jesus Christus ist am Kreuz gestorben, aber dabei ist es nicht geblieben.
Das kann für uns Christen zum Trost und zur Hoffnung werden – inmitten all dessen, was uns täglich die Hoffnung nehmen will.
Ich wünsche Ihnen allen gesegnete Ostern!

Ihre Diakonin Kristin von Campenhausen

Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf

Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über evangelische Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 hat der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf in der Sitzung vom 06.12.2017 für die Friedhöfe in Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:

§ 1 Ruhefristen

Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:

  1. Die Erdbeisetzungen auf 25 Jahre
  2. für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre

§ 2 Gebührentarif

  1. Einzelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 450,00 €
  2. Doppelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 900,00 €
  3. Urnengrabstelle 275,00 €
  4. Urnenwiese (Urnengemeinschaftsanlage) 275,00 €
  5. Nutzung der Kirche für Nichtkirchenmitglieder 150,00 €
  6. Nutzung der Kapelle/ Trauerhalle für Nichtkirchenmitglieder 75,00 €
  7. Verwaltungspauschale 50,00 €
  8. Wassergebühr für bereits bestehendes Einzelgrab pro Jahr 5,00 € Wassergebühr für bereits bestehendes Doppelgrab pro Jahr 10,00€
  9. Genehmigung für das Aufstellen von Grabmälem
    Einzelgrabmal 50,00 €
    Doppelgrabmal 75,00 €
    Urnengemeinschaftsanlage 10,00€
    (verpflichtendes Gedenkschild mit Angabe von Namen, Geburts-und Sterbejahr)
  10. Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
    Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Grabstätten nach Ablauf der Liegezeit ist unter vorheriger Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung für eine Dauer von 10 Jahren mit folgender Kostenpauschale möglich: Einzelgrab: 100,00 Euro
    Doppelgrab: 150,00 Euro

§ 3 Inkrafttreten

  1. Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.09.2019 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
  2. Mit dem Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten alle bisherigen Friedhofsgebührenordnungen außer Kraft.

Jacobsdorf, den 01.07.2019
Für den Gemeindekirchenrat

 

Siegel der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf

Erläuterungen zum Siegel der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf

Die Jakobus-Gemeinde besteht aus fünf ehemals selbständigen Gemeinden mit fünf Siegeln. In allen Siegeln war das Kreuz als einziges Element, wenn auch in verschiedener Form. Daher galt es, das Kreuz auch für die neue Gemeinde wieder in den Mittelpunkt zu stellen.

Der als Gemeindename gewählte Name des Apostels Jakobus hat theologisch dann die Verbindung
zum Jerusalemkreuz hergestellt.

Das Jerusalemkreuz verbindet zum einen die fünf Kreuze der ehemaligen Gemeinden und zum anderen stellt es als Symbol der fünf Wunden Jesu eine Beziehung zum Märtyrertod des Jakobus her.

Durch die Jakobsmuschel wird die Verbindung vom Namensgeber Jakobus und dem Jakobsweg noch konkretisiert.

Im Kirchenkreis Oderland-Spree spielt der Fluss eine wichtige Rolle. Das Kreuz fußt auf dem Flusssymbol.

Fließendes Wasser gilt in der Heiligen Schrift als Symbol der Schöpfung. Ein lebenspendender Strom fließt durch den Garten Eden, der sich in vier Hauptarme teilt. Der Glaube an Christus lässt Ströme lebendigen Wassers fließen.

Diese regionalen, geschichtlichen und vor allem theologischen Hintergründe sind in dem Siegel verbunden.