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Herzliche Grüße von Haus zu Haus
Liebe Leserin, lieber Leser,
Kennen Sie Prüfungsangst? Dieses merkwürdige Gefühl, dass man sich selbst und die Situation nicht mehr im Griff hat? Diese Angst zu versagen, nichts mehr zu wissen, sich zu blamieren? Weil man sich in einer Situation befindet, in der man geprüft wird; in der das eigene Wissen abgefragt und beurteilt wird.
Und gibt es eigentlich die „Prüferangst“? Die Angst desjenigen, der den/ die anderen prüfen und beurteilen soll? Das wäre dann vermutlich
die Angst davor, einen Menschen und das, was er weiß oder eben nicht weiß, falsch zu beurteilen. Und wie könnte eine solche Angst entstehen? Vielleicht dann, wenn der „Prüfer“ sich selbst nicht sicher ist, was die richtige Antwort ist. Oder ob er der Beurteilung überhaupt gewachsen ist.
Die Jahreslosung aus dem 1. Thessalonicher-Brief fordert uns nun genau dazu auf: „Prüfe alles … !“
Muss uns angesichts einer solchen Aufforderung der Schreck in die Glieder fahren? Muss die Angst vor der „Prüfung“ von uns Besitz ergreifen? Ich denke nicht. Vielmehr scheint sie doch eine Ermunterung zu sein. Eine Ermunterung, sich immer wieder zu hinterfragen. Den Kompass auszupacken und zu prüfen, ob ich noch auf dem richtigen
Weg bin; auf dem richtigen Weg, mit dem Ziel eindeutig vor Augen. Eine solche Richtungsüberprüfung schadet nicht – im Gegenteil, sie tut gut!
Denn letztlich fokussiert sie meinen Blick auf das Richtige, auf das Gute. Und weiß ich denn, was der richtige, der rechte Weg ist? Was das Gute ist, das ich als Ziel vor Augen behalten soll?
Im 19. Kapitel des Matthäus-Evangeliums wird Jesus vom reichen Jüngling gefragt, was er, der Jüngling, denn Gutes tun müsse, um das ewige Leben zu haben. Jesus antwortet daraufhin: „Was fragst du mich nach dem Guten? Nur einer ist der Gute. Wenn du aber in das Leben eintreten willst, halte die Gebote!“ Und Jesus zählt einige der Gebote auf und endet damit: „Und: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!“ Ja, es ist uns gesagt, was gut und wichtig ist in unserem Leben. Nämlich
das, was sich an Gottes Geboten orientiert. Und das, was mir und meinem Nächsten gleichermaßen guttut. Klingt das zu einfach und gleichzeitig zu kompliziert?
Vielleicht, aber es ist doch beruhigend zu wissen, dass wir diese Orientierungshilfe haben. Damit ist alles gesagt. Und das Schöne darüber hinaus: es wird einem jeden von uns zugetraut, diese Prüfung durchzuführen. Wir alle sind in der Lage, Prüfer zu sein. Unser Reden und Handeln immer wieder daran zu messen, ob wir damit das Gute vor Augen haben. Wir müssen keine „Prüferangst“ haben! Wir sollten uns nur immer wieder in Ruhe die Zeit nehmen, die Richtung unseres Weges wie mit einem Kompass zu prüfen. „Prüfe alles und behalte das Gute!“
Ihre Diakonin Kristin von Campenhausen
Gottesdienste
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Biegen und Pillgram
der Ev. Kirchengemeinde Biegen – Jacobsdorf
Friedhofsordnung für die Friedhöfe in Biegen und Pillgram
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Friedhofsgebührenordnung
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf
Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über evangelische Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 hat der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf in der Sitzung vom 06.12.2017 für die Friedhöfe in Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:
§ 1 Ruhefristen
Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:
- Die Erdbeisetzungen auf 25 Jahre
- für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre
§ 2 Gebührentarif
- Einzelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 450,00 €
- Doppelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 900,00 €
- Urnengrabstelle 275,00 €
- Urnenwiese (Urnengemeinschaftsanlage) 275,00 €
- Nutzung der Kirche für Nichtkirchenmitglieder 150,00 €
- Nutzung der Kapelle/ Trauerhalle für Nichtkirchenmitglieder 75,00 €
- Verwaltungspauschale 50,00 €
- Wassergebühr für bereits bestehendes Einzelgrab pro Jahr 5,00 € Wassergebühr für bereits bestehendes Doppelgrab pro Jahr 10,00€
- Genehmigung für das Aufstellen von Grabmälem
Einzelgrabmal 50,00 €
Doppelgrabmal 75,00 €
Urnengemeinschaftsanlage 10,00€
(verpflichtendes Gedenkschild mit Angabe von Namen, Geburts-und Sterbejahr)
- Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Grabstätten nach Ablauf der Liegezeit ist unter vorheriger Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung für eine Dauer von 10 Jahren mit folgender Kostenpauschale möglich: Einzelgrab: 100,00 Euro
Doppelgrab: 150,00 Euro
§ 3 Inkrafttreten
- Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.09.2019 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
- Mit dem Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten alle bisherigen Friedhofsgebührenordnungen außer Kraft.
Jacobsdorf, den 01.07.2019
Für den Gemeindekirchenrat
Siegel der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf
Erläuterungen zum Siegel der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf
Die Jakobus-Gemeinde besteht aus fünf ehemals selbständigen Gemeinden mit fünf Siegeln. In allen Siegeln war das Kreuz als einziges Element, wenn auch in verschiedener Form. Daher galt es, das Kreuz auch für die neue Gemeinde wieder in den Mittelpunkt zu stellen.
Der als Gemeindename gewählte Name des Apostels Jakobus hat theologisch dann die Verbindung
zum Jerusalemkreuz hergestellt.
Das Jerusalemkreuz verbindet zum einen die fünf Kreuze der ehemaligen Gemeinden und zum anderen stellt es als Symbol der fünf Wunden Jesu eine Beziehung zum Märtyrertod des Jakobus her.
Durch die Jakobsmuschel wird die Verbindung vom Namensgeber Jakobus und dem Jakobsweg noch konkretisiert.
Im Kirchenkreis Oderland-Spree spielt der Fluss eine wichtige Rolle. Das Kreuz fußt auf dem Flusssymbol.
Fließendes Wasser gilt in der Heiligen Schrift als Symbol der Schöpfung. Ein lebenspendender Strom fließt durch den Garten Eden, der sich in vier Hauptarme teilt. Der Glaube an Christus lässt Ströme lebendigen Wassers fließen.
Diese regionalen, geschichtlichen und vor allem theologischen Hintergründe sind in dem Siegel verbunden.