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Herzliche Grüße von Haus zu Haus

Liebe Leserin, lieber Leser,
So steht es im Psalm 42. Und dieser Vers ist uns als Monatsspruch für den September in die Hand gegeben. Da kommt mir spontan eine Liedstrophe in den Sinn. Eine Liedstrophe aus dem Kindergesangbuch nämlich: „Wir sind die Kleinen in den Gemeinden, doch ohne uns geht gar nichts, ohne uns geht’s schief. Wir sind die Hefe im Teig der Gemeinde. Egal was andre sagen, wir machen mit.“
Das Lied schwirrt mir vor allem deshalb so präsent durch den Kopf, weil wir es gern und oft in der Christenlehre schmettern. Aber was hat das nun mit unserem Monatsspruch zu tun?
Ja, es ist weit hergeholt, aber der Gedanke ist trotzdem da: Ließe sich die Stärke Gottes mit der Speisestärke vergleichen, die unsere Kuchen besonders geschmeidig und wertvoll macht? So wie wir unsere Christenlehrekinder mit der unterstützenden
Kraft der Hefe im Kuchenteig vergleichen? Wohl kaum. Aber was genau bedeutet dann der Begriff „Stärke“? Dieser Begriff, der in der Bibel in der Luther Übersetzung mindestens 50-mal mit Gott in Verbindung gebracht wird. Zunächst einmal denken wir dabei sicher an die körperliche Kraft – den starken Mann, den nichts umwerfen kann. Aber Stärke bedeutet nicht nur körperliche Kraft, sondern noch sehr viel mehr. Stärke ist auch ein Ausdruck für Macht. Stellt man sich gegen etwas oder kämpft mit allen Mitteln für eine Sache, so zeigt man Stärke. Stärke kann die Stärke einer Konzentration messen – die Stärke des Kaffees z. B. Oder sie sagt aus, was jemand besonders gut kann, worin er sich hervortut – was eben seine Stärke ist. Gott ist unsere Stärke.
Wenn ich mir diese Bedeutungen auf der Zunge zergehen lasse, erfasst mich Mut.
Denn dieser Satz sagt mir: wenn ich Gott an meiner Seite weiß, wenn ich
mich ganz hinter diesen Satz stelle, dann kann ich allen Herausforderungen des
Lebens gelassen entgegengehen. Denn ich muss diese Herausforderungen nicht
nur aus eigener Kraft bewältigen. Nein, ich habe darüber hinaus Zugang zu einer
anderen, unerschöpflichen Kraftquelle.
Zu einer Macht, zu einer Essenz höchster Konzentration, die für mich da ist. Für mich und für dich!
Und das schenkt mir Zuversicht. Gerade in Zeiten, in denen Althergebrachtes auf
wackligen Beinen zu stehen scheint. Nein – wir müssen uns nur immer wieder
darauf besinnen:
Gott ist unsere Stärke und Zuversicht.
Und dann stellt sich vielleicht Gelassenheit ein, Vertrauen und Freude.
Die Freude, die ich im Zusammensein mit unseren Christenlehrekindern empfinde. Sie machen mich zuversichtlich. Und noch ein Lied kommt mir in den Sinn und harmonisiert
wunderbar mit dem Lied aus dem Kindergesangbuch. Im Lied aus Taizé heißt es: „Meine Hoffnung und meine Freude, meine Stärke, mein Licht: Christus meine Zuversicht, auf dich vertrau ich und fürcht mich nicht, auf dich vertrau ich und fürcht mich nicht!“
Ihre Diakonin Kristin von Campenhausen

Gottesdienste
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Biegen und Pillgram
der Ev. Kirchengemeinde Biegen – Jacobsdorf
Friedhofsordnung für die Friedhöfe in Biegen und Pillgram
Friedhofsordnung für die Friedhöfe in Biegen und Pillgram

der Ev. Kirchengemeinde Biegen – Jacobsdorf
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe in Biegen und Pillgram
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Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf
Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über evangelische Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 hat der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf in der Sitzung vom 06.12.2017 für die Friedhöfe in Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:
§ 1 Ruhefristen
Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:
- Die Erdbeisetzungen auf 25 Jahre
- für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre
§ 2 Gebührentarif
- Einzelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 450,00 €
- Doppelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 900,00 €
- Urnengrabstelle 275,00 €
- Urnenwiese (Urnengemeinschaftsanlage) 275,00 €
- Nutzung der Kirche für Nichtkirchenmitglieder 150,00 €
- Nutzung der Kapelle/ Trauerhalle für Nichtkirchenmitglieder 75,00 €
- Verwaltungspauschale 50,00 €
- Wassergebühr für bereits bestehendes Einzelgrab pro Jahr 5,00 € Wassergebühr für bereits bestehendes Doppelgrab pro Jahr 10,00€
- Genehmigung für das Aufstellen von Grabmälem
Einzelgrabmal 50,00 €
Doppelgrabmal 75,00 €
Urnengemeinschaftsanlage 10,00€
(verpflichtendes Gedenkschild mit Angabe von Namen, Geburts-und Sterbejahr)
- Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Grabstätten nach Ablauf der Liegezeit ist unter vorheriger Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung für eine Dauer von 10 Jahren mit folgender Kostenpauschale möglich: Einzelgrab: 100,00 Euro
Doppelgrab: 150,00 Euro
§ 3 Inkrafttreten
- Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.09.2019 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
- Mit dem Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten alle bisherigen Friedhofsgebührenordnungen außer Kraft.
Jacobsdorf, den 01.07.2019
Für den Gemeindekirchenrat

Siegel der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf
Erläuterungen zum Siegel der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf

Die Jakobus-Gemeinde besteht aus fünf ehemals selbständigen Gemeinden mit fünf Siegeln. In allen Siegeln war das Kreuz als einziges Element, wenn auch in verschiedener Form. Daher galt es, das Kreuz auch für die neue Gemeinde wieder in den Mittelpunkt zu stellen.
Der als Gemeindename gewählte Name des Apostels Jakobus hat theologisch dann die Verbindung
zum Jerusalemkreuz hergestellt.
Das Jerusalemkreuz verbindet zum einen die fünf Kreuze der ehemaligen Gemeinden und zum anderen stellt es als Symbol der fünf Wunden Jesu eine Beziehung zum Märtyrertod des Jakobus her.
Durch die Jakobsmuschel wird die Verbindung vom Namensgeber Jakobus und dem Jakobsweg noch konkretisiert.
Im Kirchenkreis Oderland-Spree spielt der Fluss eine wichtige Rolle. Das Kreuz fußt auf dem Flusssymbol.
Fließendes Wasser gilt in der Heiligen Schrift als Symbol der Schöpfung. Ein lebenspendender Strom fließt durch den Garten Eden, der sich in vier Hauptarme teilt. Der Glaube an Christus lässt Ströme lebendigen Wassers fließen.
Diese regionalen, geschichtlichen und vor allem theologischen Hintergründe sind in dem Siegel verbunden.
