Herzliche Grüße von Haus zu Haus

Liebe Leserin, lieber Leser,

Wenn du den Acker bebauen wirst, soll er dir hinfort seinen Ertrag nicht geben. Unstet und flüchtig sollst du sein auf Erden. (1. Mose 4,12).

Schon in den ersten Geschichten der Bibel, im 1. Buch Mose, wird sie zum Thema gemacht: die Gewalt unter uns Menschen.

Unter Brüdern sogar. Kain und Abel, diese traurig berühmten Brüder und Söhne von Adam und Eva, spielen darin eine Rolle. Wobei Abel eigentlich nur eine bescheidene Nebenrolle einnimmt, die des Opfers.

Zu Wort kommt er nicht.

Wir erfahren nur, dass seine Opfergaben von Gott wahr- und angenommen werden. Kains Opfergaben dagegen missachtet Gott. Und Kain wird von dem ergriffen, was uns Menschen so oft und gern überfällt: Neid. Der Ärger darüber, dass der andere mehr beachtet wird, mehr gemocht oder besser behandelt.

Kains Neid wird zum Zorn, zur Wut. Und führt so zu Zerstörung und Leid. Denn Kain rächt sich an seinem Bruder. Er lockt ihn auf ein Feld und erschlägt ihn. Wie bitter: Kaum haben die Menschen das Paradies verlassen, tötet einer den anderen.

Und wie reagiert Gott darauf? Geradezu herausfordernd hatte er den zornigen Kain vor der Gewalttat gefragt, warum er so zornig sei. Dass er sich beherrschen solle. Und dann, nach der Tat, spricht Gott harte Worte: „Verflucht seist du auf der Erde … Wenn du den Acker bebauen wirst, soll er dir hinfort seinen Ertrag nicht geben. Unstet und flüchtig sollst du sein auf Erden.“

Harte Worte, und dennoch: Gott lässt Gnade walten. Er bestraft Kain nicht ebenfalls mit dem Tod, sondern er lässt ihn weiterleben. Er verhängt über ihn eine lebenslängliche Strafe. Denn er soll ein armes und unstetes Leben in der Verbannung führen. Und gleichzeitig stellt Gott Kain unter seinen Schutz, damit auch niemand anderes ihn töten kann.

Kaum haben die Menschen das Paradies verlassen, tötet einer den anderen. Und das hat sich bis heute nicht geändert – trotz göttlicher Strafe und Gebote, wider besseres Wissen.

Auch in diesem Jahr werden wir am Volkstrauertag wieder an unseren Gedenksteinen und -tafeln stehen und an die vielen Toten erinnern, die im und durch die vergangenen Kriege ihr Leben lassen mussten. Und wir werden gleichzeitig voller Unverständnis unsere Augen auf die vielen Kriege richten, die heute, hier und jetzt, auf unserer Erde
wüten. Die Gottes Schöpfung zerstören und seine Gebote verhöhnen.

Das Foto auf dem Deckblatt unseres Gemeindebriefes zeigt einen Gedenkstein am Frischen Haff in Polen, der an die ca. 450.000 Opfer erinnert, die in den Schrecken des Krieges in der Ostsee ertrunken oder in Eis und Schnee erfroren sind. Und exemplarisch steht darauf ein Satz, der auf jedem Gedenkstein überall auf der Welt stehen könnte: „Ihr Opfer mahnt zu Verständigung und Frieden.“

Das sollten wir alle uns zu Herzen nehmen. Sicher, die großen Machthaber dieser Welt können wir kaum beeinflussen. Aber wir können im Kleinen damit anfangen.

Ihre Diakonin Kristin von Campenhausen

Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf

Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über evangelische Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 hat der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf in der Sitzung vom 06.12.2017 für die Friedhöfe in Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:

§ 1 Ruhefristen

Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:

  1. Die Erdbeisetzungen auf 25 Jahre
  2. für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre

§ 2 Gebührentarif

  1. Einzelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 450,00 €
  2. Doppelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 900,00 €
  3. Urnengrabstelle 275,00 €
  4. Urnenwiese (Urnengemeinschaftsanlage) 275,00 €
  5. Nutzung der Kirche für Nichtkirchenmitglieder 150,00 €
  6. Nutzung der Kapelle/ Trauerhalle für Nichtkirchenmitglieder 75,00 €
  7. Verwaltungspauschale 50,00 €
  8. Wassergebühr für bereits bestehendes Einzelgrab pro Jahr 5,00 € Wassergebühr für bereits bestehendes Doppelgrab pro Jahr 10,00€
  9. Genehmigung für das Aufstellen von Grabmälem
    Einzelgrabmal 50,00 €
    Doppelgrabmal 75,00 €
    Urnengemeinschaftsanlage 10,00€
    (verpflichtendes Gedenkschild mit Angabe von Namen, Geburts-und Sterbejahr)
  10. Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
    Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Grabstätten nach Ablauf der Liegezeit ist unter vorheriger Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung für eine Dauer von 10 Jahren mit folgender Kostenpauschale möglich: Einzelgrab: 100,00 Euro
    Doppelgrab: 150,00 Euro

§ 3 Inkrafttreten

  1. Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.09.2019 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
  2. Mit dem Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten alle bisherigen Friedhofsgebührenordnungen außer Kraft.

Jacobsdorf, den 01.07.2019
Für den Gemeindekirchenrat

 

Siegel der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf

Erläuterungen zum Siegel der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf

Die Jakobus-Gemeinde besteht aus fünf ehemals selbständigen Gemeinden mit fünf Siegeln. In allen Siegeln war das Kreuz als einziges Element, wenn auch in verschiedener Form. Daher galt es, das Kreuz auch für die neue Gemeinde wieder in den Mittelpunkt zu stellen.

Der als Gemeindename gewählte Name des Apostels Jakobus hat theologisch dann die Verbindung
zum Jerusalemkreuz hergestellt.

Das Jerusalemkreuz verbindet zum einen die fünf Kreuze der ehemaligen Gemeinden und zum anderen stellt es als Symbol der fünf Wunden Jesu eine Beziehung zum Märtyrertod des Jakobus her.

Durch die Jakobsmuschel wird die Verbindung vom Namensgeber Jakobus und dem Jakobsweg noch konkretisiert.

Im Kirchenkreis Oderland-Spree spielt der Fluss eine wichtige Rolle. Das Kreuz fußt auf dem Flusssymbol.

Fließendes Wasser gilt in der Heiligen Schrift als Symbol der Schöpfung. Ein lebenspendender Strom fließt durch den Garten Eden, der sich in vier Hauptarme teilt. Der Glaube an Christus lässt Ströme lebendigen Wassers fließen.

Diese regionalen, geschichtlichen und vor allem theologischen Hintergründe sind in dem Siegel verbunden.