Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf

Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über evangelische Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 hat der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf in der Sitzung vom 06.12.2017 für die Friedhöfe in Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:

§ 1 Ruhefristen

Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:

  1. Die Erdbeisetzungen auf 25 Jahre
  2. für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre

§ 2 Gebührentarif

  1. Einzelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 450,00 €
  2. Doppelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 900,00 €
  3. Urnengrabstelle 275,00 €
  4. Urnenwiese (Urnengemeinschaftsanlage) 275,00 €
  5. Nutzung der Kirche für Nichtkirchenmitglieder 150,00 €
  6. Nutzung der Kapelle/ Trauerhalle für Nichtkirchenmitglieder 75,00 €
  7. Verwaltungspauschale 50,00 €
  8. Wassergebühr für bereits bestehendes Einzelgrab pro Jahr 5,00 € Wassergebühr für bereits bestehendes Doppelgrab pro Jahr 10,00€
  9. Genehmigung für das Aufstellen von Grabmälem
    Einzelgrabmal 50,00 €
    Doppelgrabmal 75,00 €
    Urnengemeinschaftsanlage 10,00€
    (verpflichtendes Gedenkschild mit Angabe von Namen, Geburts-und Sterbejahr)
  10. Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
    Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Grabstätten nach Ablauf der Liegezeit ist unter vorheriger Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung für eine Dauer von 10 Jahren mit folgender Kostenpauschale möglich: Einzelgrab: 100,00 Euro
    Doppelgrab: 150,00 Euro

§ 3 Inkrafttreten

  1. Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.09.2019 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
  2. Mit dem Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten alle bisherigen Friedhofsgebührenordnungen außer Kraft.

Jacobsdorf, den 01.07.2019
Für den Gemeindekirchenrat

 

Kirche Treplin

Kirche Treplin

  • 18. April 1341 urkundlich “gherardo & hinrico trepelin presbyteris”
  • 1405 Trepelin mit 64 Hufen Dorfgröße und 4 Pfarrhufen
  • nach 1450 Glocke mit 65 cm Durchmesser und Inschrift “ave maria gracia plena”
  • nach 1500 Glocke mit 95 cm Durchmesser, ohne Inschrift, fünf Medaillen am Hals
  • nach 1600 aus der Spätrenaissence erhaltenes Holzrelief in der Sakristei anscheinend der Überrest eines Altaraufbaues, Reste einer Kanzel aus dieser Zeit lagerten später auf dem Kirchenboden

Treplin Relief in der Sakristei

  • aus der gleichen Zeit ein kupfernes Taufbecken mit Inschrift: “MEŃ · VERDRAVEN STEHET · ZV GOT · WIRT · MIR HELFEN AVS · ALER · NOT”; in der Mitte Darstellung des Teufels als Bock, Pfau und Schlange, die Zahl 1811 wurde später hinzugefügt

Taufschale

  • 1868 Kelch, Patene und Kanne
  • 1873-1875 gotischer Backsteinbau mit Westturm; im Zweiten Weltkrieg und durch Entnahme von Baumaterial in der Nachkriegszeit schwer beschädigt, der Kirchturm konnte in den Nachkriegsjahren wieder instand gesetzt werden.
  • 1899 Glocke mit 72 cm Durchmesser
  • 1902 Grabstein in der Wand

Grabplatte in der Kirchenmauer

  • 2003 Turm und Kirchendach der bis 2002 als Ruine bestehenden Kirche saniert

 

Bilder:

J.Rzadkowski
Kunstdenkmälder der Provinz Brandenburg IV, 1. Lebus