Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf

Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über evangelische Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 hat der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf in der Sitzung vom 06.12.2017 für die Friedhöfe in Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:

§ 1 Ruhefristen

Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:

  1. Die Erdbeisetzungen auf 25 Jahre
  2. für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre

§ 2 Gebührentarif

  1. Einzelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 450,00 €
  2. Doppelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 900,00 €
  3. Urnengrabstelle 275,00 €
  4. Urnenwiese (Urnengemeinschaftsanlage) 275,00 €
  5. Nutzung der Kirche für Nichtkirchenmitglieder 150,00 €
  6. Nutzung der Kapelle/ Trauerhalle für Nichtkirchenmitglieder 75,00 €
  7. Verwaltungspauschale 50,00 €
  8. Wassergebühr für bereits bestehendes Einzelgrab pro Jahr 5,00 € Wassergebühr für bereits bestehendes Doppelgrab pro Jahr 10,00€
  9. Genehmigung für das Aufstellen von Grabmälem
    Einzelgrabmal 50,00 €
    Doppelgrabmal 75,00 €
    Urnengemeinschaftsanlage 10,00€
    (verpflichtendes Gedenkschild mit Angabe von Namen, Geburts-und Sterbejahr)
  10. Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
    Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Grabstätten nach Ablauf der Liegezeit ist unter vorheriger Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung für eine Dauer von 10 Jahren mit folgender Kostenpauschale möglich: Einzelgrab: 100,00 Euro
    Doppelgrab: 150,00 Euro

§ 3 Inkrafttreten

  1. Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.09.2019 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
  2. Mit dem Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten alle bisherigen Friedhofsgebührenordnungen außer Kraft.

Jacobsdorf, den 01.07.2019
Für den Gemeindekirchenrat