Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf

Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über evangelische Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 hat der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf in der Sitzung vom 06.12.2017 für die Friedhöfe in Petersdorf, Sieversdorf, Treplin und Wilmersdorf die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:

§ 1 Ruhefristen

Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:

  1. Die Erdbeisetzungen auf 25 Jahre
  2. für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre

§ 2 Gebührentarif

  1. Einzelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 450,00 €
  2. Doppelgrabstätte (inklusive Wassergeld) 900,00 €
  3. Urnengrabstelle 275,00 €
  4. Urnenwiese (Urnengemeinschaftsanlage) 275,00 €
  5. Nutzung der Kirche für Nichtkirchenmitglieder 150,00 €
  6. Nutzung der Kapelle/ Trauerhalle für Nichtkirchenmitglieder 75,00 €
  7. Verwaltungspauschale 50,00 €
  8. Wassergebühr für bereits bestehendes Einzelgrab pro Jahr 5,00 € Wassergebühr für bereits bestehendes Doppelgrab pro Jahr 10,00€
  9. Genehmigung für das Aufstellen von Grabmälem
    Einzelgrabmal 50,00 €
    Doppelgrabmal 75,00 €
    Urnengemeinschaftsanlage 10,00€
    (verpflichtendes Gedenkschild mit Angabe von Namen, Geburts-und Sterbejahr)
  10. Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
    Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Grabstätten nach Ablauf der Liegezeit ist unter vorheriger Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung für eine Dauer von 10 Jahren mit folgender Kostenpauschale möglich: Einzelgrab: 100,00 Euro
    Doppelgrab: 150,00 Euro

§ 3 Inkrafttreten

  1. Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.09.2019 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
  2. Mit dem Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten alle bisherigen Friedhofsgebührenordnungen außer Kraft.

Jacobsdorf, den 01.07.2019
Für den Gemeindekirchenrat

 

Friedrich Reinhard Becker

Mit Trauer im Herzen aber ebenso einem lächelnden Auge nehme auch ich, genau wie viele ältere Sieversdorfer, Abschied von Bruder Becker.

Hatte ich doch das Glück, Pfarrer i. R. Friedrich Reinhard Becker während der Sanierungsarbeiten 2002 bis 2005 in und an der Sieversdorfer Kirche mehrfach zu erleben. Beim Interpretieren des früheren Innenraumes der Kirche konnte Bruder Becker viele hilfreiche Erinnerungen einbringen.

Während seiner Dienstzeit in Sieversdorf in den 1950er Jahren war der Innenraum der Kirche umfangreich umgebaut worden. Auch zur Herkunft des heutigen mittelalterlichen Altares, der gerade in diesem Jubiläumsjahr der Reformation als ein Relikt der Reformationsgeschichte gern und viel bestaunt wird, konnte er ausführlich berichten. Fand der Altar doch unter seiner Regie in Sieversdorf eine neue Heimat. Gern denke ich an seine humorvolle Rede im August 2005 anlässlich der Wiedereinweihung der Kirche.

Pfarrer i. R. Becker war in den 1950er Jahren Pfarrer in Sieversdorf und Petersdorf und anschließend noch viele Jahre in der Pfarrstelle der St. Georg-Gemeinde in Frankfurt (Oder) bevorer im Konsistorium der Landeskirche bis zu seinem Ruhe stand Dienst leistete.

Ich habe Bruder Becker als einen aufrechten, wahrhaftigen und sehr humorvollen Christen erlebt. Bis ins hohe Alter strahlte der Oberkonsistorialrat i. R. Präsenz und Respekt aus, wie es heute nur noch selten erlebbar ist. Ich bete, bin mir aber auch sicher, dass der Himmlische Vater seiner armen Seele gnädig ist und sie aufnimmt in sein ewiges Reich. Gleichermaßen bete ich für die Tröstung seiner Angehörigen und lade alle, die Pfarrer Becker kannten ein, in das Gebet mit einzustimmen.

Frank Schütte

Traueranzeige MOZ 22.2.2017

Reinhard Becker wurde am 7. September 1921 in Berlin geboren. 1946 begann er mit dem Theologiestudium. Humanistisch gebildet (er hatte als Schüler das humanistische Gymnasium besucht), kriegs- und leiderfahren und theologisch gut gerüstet begann Reinhard Becker seine Tätigkeit als Pastor.
Sieversdorf war seine erste Pfarrstelle. Danach war er von 1958-1972 Pfarrer in St. Georg in Frankfurt (Oder) und wurde 1972 ins Konsistorium berufen.
Die Familie (mit fünf Töchtern) hatte immer ein offenes Pfarrhaus. Als Oberkonsistorialrat setzte sich Pfarrer Becker beonders für die Jugendarbeit ein.
Er war immer zur Stelle, wo Rat und Unter stützung gebraucht wurden.

Quelle: Die Kirche vom 30.4.2017