Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Biegen und Pillgram

Siegel der Ev. Kirchengemeinde Biegen  – Jacobsdorf

Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über evangelische Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 hat der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Biegen-Jacobsdorf für die Friedhöfe in Biegen und Pillgram die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:

§ 1 Ruhefristen

Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:

  • für Erdbeisetzungen auf 25 Jahre
  • für Erdbeisetzungen von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Totgeburten auf 20 Jahre
  • für Erdbeisetzungen von Kindern ab dem vollendeten 5. Lebensjahr auf 20 Jahre
  • für Urnenbeisetzungen auf 20 Jahre

§ 2 Bestattungsgebühren

  • Einzel – Grabstätte 400,00 €
  • Doppel – Grabstätte 750,00 €
  • Urnengrabstätte 300,00 €
  • Urnenwiese (Urnengemeinschaftsanlage) 750,00 €
  • Raumnutzung Kirche oder Trauerhalle  80,00 €
  • vorbereitende Reinigung von Kirche oder Trauerhalle  40,00 €
  • Bewirtschaftungskosten: (Wasser/AbfaIl/Grünflächenpflege/Baumpflege)
    Einzel- und UrnengrabsteIle
    ab 2017: 10 Euro/Jahr
    ab 2018: 12 Euro/Jahr
    ab 2019: 14 Euro/Jahr
    Doppelgrabstelle
    ab 2017: 20 Euro/Jahr
    ab 2018: 24 Euro/Jahr
    ab 2019: 28 Euro/Jahr
  • Aufstellen von Grabmälern
    EinzeIgrabsteIle: 15 Euro
    DoppelgrabsteIle: 30 Euro
    Umengrabstätte: 15 Euro

§ 3 Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.03.2017 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.

Jacobsdorf, 04.01.2017

Evangelische Kirchengemeinde Biegen – Jacobsdorf


   

                 

 

Kirchenaufsichtliche Genehmigung

Friedhofsordnung für die Friedhöfe in Biegen und Pillgram

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