der Ev. Kirchengemeinde Biegen – Jacobsdorf
Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über evangelische Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 hat der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Biegen-Jacobsdorf für die Friedhöfe in Biegen und Pillgram die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:
§ 1 Ruhefristen
Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:
- für Erdbeisetzungen auf 25 Jahre
- für Erdbeisetzungen von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Totgeburten auf 20 Jahre
- für Erdbeisetzungen von Kindern ab dem vollendeten 5. Lebensjahr auf 20 Jahre
- für Urnenbeisetzungen auf 20 Jahre
§ 2 Bestattungsgebühren
- Einzel – Grabstätte 400,00 €
- Doppel – Grabstätte 750,00 €
- Urnengrabstätte 300,00 €
- Urnenwiese (Urnengemeinschaftsanlage) 750,00 €
- Raumnutzung Kirche oder Trauerhalle 80,00 €
- vorbereitende Reinigung von Kirche oder Trauerhalle 40,00 €
- Bewirtschaftungskosten: (Wasser/AbfaIl/Grünflächenpflege/Baumpflege)
Einzel- und UrnengrabsteIle
ab 2017: 10 Euro/Jahr
ab 2018: 12 Euro/Jahr
ab 2019: 14 Euro/Jahr
Doppelgrabstelle
ab 2017: 20 Euro/Jahr
ab 2018: 24 Euro/Jahr
ab 2019: 28 Euro/Jahr - Aufstellen von Grabmälern
EinzeIgrabsteIle: 15 Euro
DoppelgrabsteIle: 30 Euro
Umengrabstätte: 15 Euro
§ 3 Inkrafttreten
Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.03.2017 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
Jacobsdorf, 04.01.2017
Evangelische Kirchengemeinde Biegen – Jacobsdorf
Kirchenaufsichtliche Genehmigung
Friedhofsordnung für die Friedhöfe in Biegen und Pillgram